Info für Wanderführer
Erstattung der Fahrtkosten für Wanderführer
Der Vorstand hat beschlossen den Fahrern der Vortour einen Fahrtkostenzuschuss zu zahlen.
- Die bisherige Regelung entfällt.
- Pro gefahrenen Kilometer (hin und zurück) werden 0,20 € gezahlt
- Wenn zwei PKW´s benötigt werden, (z.B. wenn keine Rundwanderung erfolgen kann) erhält auch der Fahrer des 2. PKW diesen Zuschuss.
- Es wird nur eine Fahrt bezuschusst, auch wenn mehrere Fahrten zur Vortour gemacht werden.
- Die gefahrenen Kilometer sind am Tage der Wanderung bei der Rechnerin Beate Zulauf zu melden – hier erfolgt die Erstattung in bar.
- Beispiel: Fahrt von Otzberg nach Michelstadt, 50 km hin und zurück, ergibt 10,- € Erstattung für den Fahrer
Der Vorstand des OWK Otzberg
Otzberg, den 09.01.2019